2025 - Das ändert sich im Gesundheitswesen
Elektronische Patientenakte, Beitragserhöhungen, mehr Leistungen in der Pflege: auch 2025 gibt es einige Änderungen im Gesundheitsweisen.
Elektronische Patientenakte
Ab Anfang 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA). Versicherte haben immer das recht, dem zu widersprechen. In der ePA sollen langfristig medizinische Befunde oder auch Laborwerte und verordnete Medikationen gespeichert werden können. Dies soll u.a. auch beim Wechsel eines Arztes mehr Transparenz in der Therapie ermöglichen. Auch Patienten selbst oder die Krankenkasse können Dokumente in die ePA laden. Funktionen wie der elektronische Impfpass sollen immer verfügbar sein. Versicherte können selbst einstellen, wer auf Dokumente in der ePA zugreifen. Um die Akte optimal zu nutzen, benötigt man die passende App der jeweiligen Krankenkasse.
Klinikreform
Auch die Krankenhausreform greift ab 2025. Ein neues Vergütungssystem, einheitliche Qualitätskriterien und Spezialisierung der Kliniken sollen das deutsche Krankenhaussystem retten. Denn das ist zu teuer, die Behandlungen oft nicht gut genug und immer mehr Krankenhäusern droht die Insolvenz.
Steigende Beiträge für Versicherte
Die Kranken- und Pflegeversicherung wird teurer. Grund: Seit Jahren hat die gesetzliche Krankenversicherung ein strukturelles Defizit. Für 2025 droht eine Finanzierungslücke von 13,8 Milliarden Euro. Daher können die Zusatzbeiträge um durchschnittlich 0,8 Prozentpunkte auf dann 2,5 Prozent steigen. Ob und wie hoch die Beiträge steigen, entscheidet allerdings jede Kasse selbst. Ein dickes Minus gibt es auch bei den Pflegekassen: Dort könnten im kommenden Jahr 3,4 Milliarden Euro fehlen. Deshalb sollen die Beiträge zur Bedarfsdeckung ab Januar um 0,2 Prozentpunkte steigen.
Mehr Leistungen in der Pflege
2025 sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell etwas entlastet werden. So steigen die meisten Leistungen in der häuslichen und stationären Pflege um jeweils 4,5 Prozent. Dies betrifft z.B. das Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder das Budget für Kurzzeitpflege.
Ein Beispiel: Das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 wird von 573 Euro auf 599 Euro angehoben. Die Anhebungen resultieren bereits aus 2023, der letzten großen Pflegereform.
Mehr Zweitmeinungen
Um unnötige Operationen zu vermeiden, haben Patientinnen und Patienten Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung. Für bestimmte Eingriffe gibt es ein strukturiertes Verfahren. Ab voraussichtlich April 2025 auch in Fällen, in denen bei einem Prostatakarzinom ohne Metastasen Therapien wie die Entfernung der Prostata vorgeschlagen wurden. Hierauf müssen Ärzte ihre Patienten hinweisen.
Keine Amalgam-Füllungen mehr beim Zahnarzt
Ab dem 1. Januar 2025 wird EU-weit in Zahnarztpraxen kein Amalgam mehr für neue Zahnfüllungen verwendet. Damit soll das Quecksilber in der Umwelt reduziert werden. Stattdessen werden als Ersatz für die Kassenleistung im Seitenzahnbereich sogenannte selbstadhäsive Materialien ohne Zuzahlung verwendet. Das sind zahnfarbene Kunststofffüllungen, die in mehreren Schichten ohne zusätzliches Klebemittel eingebracht werden.
Für Kinder unter 15 Jahren, schwangere und stillende Frauen und alle gesetzlich Versicherten bei Füllungen im Frontzahnbereich sind sie bereits seit 2018 Kassenleistung. Bestehende Amalgam-Füllungen können im Mund bleiben. Das Quecksilberverbot bezieht sich nur auf künftige Füllungen.