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Digitale Prozesse und neue Pflegebefugnisse erleichtern den Alltag von Patienten und Angehörigen

Gesundheit und Pflege 2026:
Mehr Effizienz, mehr Entlastung, mehr Versorgung

2026 bringt spürbare Veränderungen für das deutsche Gesundheits- und Pflegesystem – und damit für Millionen Patienten, Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige. Im Mittelpunkt stehen Entlastung, bessere Versorgung und mehr Praxisnähe. Krankenhäuser werden modernisiert, Versorgungsstrukturen neu ausgerichtet und digitale Prozesse wie die elektronische Patientenakte weiter verbindlich eingeführt. Ziel ist es, Behandlungen transparenter, sicherer und besser vernetzt zu gestalten. In der Pflege rücken Bürokratieabbau und Prävention stärker in den Fokus: Pflegefachkräfte erhalten erweiterte Befugnisse, können Bedarfe schneller einschätzen und künftig auch Empfehlungen für Pflegehilfsmittel aussprechen.

Das verkürzt Wege, beschleunigt Genehmigungen und entlastet Ärzte ebenso wie Angehörige. Gleichzeitig sollen Beratungen, Anträge und Abrechnungen einfacher werden, damit mehr Zeit für die eigentliche Versorgung bleibt. Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen 2026 und zeigt, welche Auswirkungen sie im Alltag haben.

Das ändert sich im Gesundheitssystem

Lungenkrebs-Screening: Ab April 2026 erhalten starke Raucher (50-75 Jahre) ein jährliches kostenloses Lungenscreening als Kassenleistung. Mit dem Screening-Programm sollen Menschen mit erhöhtem Risiko erreicht werden, um die Früherkennung von Lungenkrebs zu ermöglichen und die Prognose zu verbessern. 

Apotheken: Geplant ist, dass Apotheken mehr Impfungen anbieten, zum Beispiel auch gegen Tetanus oder FSME. Bereits seit 2022 dürfen Apotheker in ganz Deutschland gegen Grippe und Covid-19 impfen, müssen aber dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Auch bei der Vorsorge zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes sollen sie Aufgaben übernehmen. Bei bestimmten chronischen Erkrankungen sollen Patienten zudem rezeptpflichtige Medikamente auch ohne ärztliche Verschreibung in Apotheken bekommen können.

Krankenkassenbeiträge: Viele Krankenkassen erhöhen 2026 ihre Zusatzbeiträge, um gestiegene Kosten in der Gesundheitsversorgung auffangen zu können. Durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze zahlen zusätzlich auch Besserverdienende mehr.

Krankenhaus-Transformationsfonds startet: Ab 1. Januar 2026 werden aus dem neuen Krankenhaus-Transformationsfonds Fördermittel bereitgestellt, mit insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro bis 2035 zur Modernisierung der Krankenhausstrukturen, z. B. bessere Ausstattung, mehr Digitalisierung und angepasste Versorgungsangebote.

Digitalisierung – Elektronische Patientenakte (ePA): Ab 2026 müssen alle Systeme bei Ärzten und Krankenhäusern ePA-fähig sein. Das bedeutet, Ärzte können nur noch Leistungen abrechnen, wenn sie mit kompatibler Software arbeiten. Ziel ist ein landesweit nutzbares digitales Patientenakten-System, das Behandlungen, Befunde und Medikationsdaten bündelt und den Patienten mehr Kontrolle über ihre Daten gibt.

Für Patienten bedeutet das eine bessere Datenverfügbarkeit bei Behandlerwechsel, weniger Doppeluntersuchungen und mehr Transparenz im Behandlungsverlauf.

Das ändert sich rund um das Thema Pflege

Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege (BEEP). Dieses Gesetz bringt mehrere praktische Änderungen zum 1. Januar 2026. Dazu gehören:

  • Mehr Prävention in der häuslichen Pflege
    Pflegedienste und Angehörige erhalten bessere Zugänge zu präventiven Angeboten, um Gesundheit und Selbstständigkeit länger zu erhalten.
  • Weniger Bürokratie und Dokumentationspflichten
    Das heißt weniger Zeit für Formulare und mehr Zeit für die Pflege selbst.
  • Mehr Kompetenzen für Pflegefachkräfte
    Pflegefachkräfte können unter bestimmten Bedingungen Aufgaben übernehmen, die zuvor Ärzten vorbehalten waren (z. B. bestimmte ärztlich delegierte Maßnahmen).
  • Verhinderungspflege leichter abrechnen
    Leistungen werden nur noch für das laufende und das vorherige Jahr abgerechnet, was Antragstellung übersichtlicher machen soll.
  • Weniger Pflicht-Beratungen
    Pflegegrad 4 und 5 erhalten bei ausschließlichem Pflegegeld weniger verpflichtende Beratungstermine.

Für Pflegebedürftige und Angehörige bedeutet dies weniger Bürokratie-Stress, bessere Unterstützung zu Hause und mehr Handlungsspielraum für Pflegekräfte.

Pflegekräfte dürfen künftig Empfehlungen für Pflegehilfsmittel aussprechen

Diese Neuerung gilt ab 1. Januar 2026 im Rahmen des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP). Bisher konnten nur Ärzte Verordnungen für bestimmte Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel ausstellen, die notwendig sind, damit Pflegebedürftige besser versorgt werden (z. B. Pflegebetten, Rollatoren, Bettschutzeinlagen). Nun können auch qualifizierte Pflegefachkräfte Empfehlungen für solche Hilfsmittel abgeben, ohne dass vorher zwingend eine ärztliche Verordnung nötig ist.

Das bedeutet:

  • weniger Bürokratie Pflegebedürftige und Angehörige müssen nicht erst zum Arzt für manche Verordnungen.
  • Schnellere Versorgung: Empfohlene Hilfsmittel können oft schneller genehmigt und geliefert werden.
  • Praktische Unterstützung: Pflegefachkräfte, die den Alltag und die Bedürfnisse sehr gut kennen, können direkt helfen, passende Lösungen zu finden

Stand: 1/2026