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Pflegehilfsmittel erleichtern Betroffenen oder pflegenden Angehörigen den täglichen Aufwand und dienen einer besseren Versorgung. Wenn Sie selbst pflegebedürftig sind oder ein Familienmitglied pflegen, dann besitzen Sie gemäß § 40 SGB XI die Möglichkeit auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sofern

• ein Pflegegrad (1-5) vorliegt und/oder
• die Pflege zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft erfolgt

Natürlich beraten wir Sie gern bei der Zusammenstellung Ihres Pflegehilfsmittelpaketes und passen es individuell an Ihre Bedürfnisse an.

Was müssen Sie tun, um ein Pflegehilfsmittelpaket zu erhalten?
Sie benötigen kein Rezept – schicken Sie Ihr Antragsformular einfach an Ihre Krankenkasse. Oder noch einfacher: Wir füllen das entsprechende Formular mit Ihnen gemeinsam aus oder Sie senden uns den von Ihnen ausgefüllten Antragsbogen zu – Wir klären dann alles Weitere mit Ihrer Pflegekasse!