Pflegehilfsmittel erleichtern Betroffenen oder pflegenden Angehörigen den täglichen Aufwand und dienen einer besseren Versorgung. Wenn Sie selbst pflegebedürftig sind oder ein Familienmitglied pflegen, dann besitzen Sie gemäß § 40 SGB XI die Möglichkeit auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sofern
• ein Pflegegrad (1-5) vorliegt und/oder
• die Pflege zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft erfolgt
Natürlich beraten wir Sie gern bei der Zusammenstellung Ihres Pflege-
hilfsmittelpaketes und passen es individuell an Ihre Bedürfnisse an.
Was müssen Sie tun?
Sie benötigen kein Rezept – schicken Sie Ihr Antragsformular einfach an Ihre Krankenkasse. Oder noch einfacher: Wir füllen das entsprechende Formular mit Ihnen gemeinsam aus oder Sie senden uns den von Ihnen ausgefüllten Antragsbogen zu – Wir klären dann alles Weitere mit Ihrer Pflegekasse!