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Pflegehilfsmittel beantragen

Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch nach § 40 Absatz 2 SGB XI auf monatlich zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von max. 40€ über Ihre Pflegekasse.

Einfach monatlich direkt zu Ihnen nach Hause liefern lassen, oder im Sanitätshaus abholen.

Voraussetzung: Pflegegrad 1,2,3,4 oder 5 und die Pflege durch eine angehörige Person

So beantragen Sie Ihre Pflegehilfsmittel in nur wenigen Schritten

  1. Formular herunterladen, ausfüllen und unterschreiben

2. Antrag an Reha-aktiv übergeben:

Reha-aktiv GmbH
HomeCare Innendienst
Pflegehilfsmittel
Goethestr. 5 – 7
09119 Chemnitz
kostenloser Rückumschlag

Oder persönlich im
Reha-aktiv Sanitätshaus

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3. Falls eine Rücksprache zu Ihrer Bestellung erforderlich ist, meldet sich unser Reha-aktiv Kundenservice bei Ihnen. Ist alles ok, kümmern wir uns um die Genehmigung durch Ihre Pflegekasse und Sie müssen nichts weiter tun.

4. Sie erhalten Ihre bestellten Pflegehilfsmittel bequem per Paketversand oder über Ihr Reha-aktiv Sanitätshaus durch Selbstabholung.

Ihre bestellbaren Pflegehilfsmittel

Einmalhandschuhe

Dient zum Schutz der Hände von Patienten und Pflegern bei der täglichen Pflege. Dieses Produkt ist im Pflegebereich unabdingbar.

Händedesinfektion

Bei der täglichen Hygiene darf auf ein Handdesinfektionsmittel nicht verzichtet werden. Sie dient zur Keimreduzierung sowie zur Verhinderung der Keimübertragung von Patienten und Pflegern. Handdesinfektion können Sie im Spender oder als Tücher bestellen.

Bettschutzeinlagen

Zuverlässig nimmt die Bettschutzeinlage Flüssigkeit auf. Die Haut des Patienten bleibt somit trocken und die Matratze wird vor Nässe geschützt. Die Bettschutzeinlage können Sie zum Einmalgebrauch oder als wiederverwendbare Variante bestellen.

Mundschutz

Durch einen Mundschutz soll die Infektionsübertragung auf den Patienten verhindert oder die Wahrscheinlichkeit einer Infektionsübertragung vermindert werden.

FFP 2 Masken

Sogenannte OP-Masken schützen andere Menschen im nahen Umfeld vor Tröpfchen, die der Maskenträger etwa beim Sprechen, Husten oder Niesen abgibt. Der Schutz von FFP2-Masken geht weiter: Sie schützen zudem den Träger vor Aerosolen, Rauch und Feinstaub in der Atemluft.

Flächendesinfektion

Zur sicheren Entfernung von Keimen auf verschiedenen Oberflächen sollte es täglich zur Anwendung kommen. Flächendesinfektion können Sie im Spender/Flasche oder als Tücher bestellen.

Schutzschürzen

Eine Schutzschürze sollte zum Schutz vor Partikelverschleppung oder als Nässeschutz bei der Patientenpflege, z.B. beim Waschen oder Baden getragen werden. Schutzschürzen können Sie zum Einmalgebrauch oder als wiederverwendbare Variante bestellen.

Schutzservietten

Die Schutzservietten dienen als zuverlässiger Wäscheschutz bei der Essensaufnahme.

Pflegehilfsmittel beantragen – Ihre Vorteile

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Ohne Mehraufwand: Sie stellen den Antrag, Reha-aktiv kümmert sich um die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse

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Sie bestellen im Wert von max. 40€ und senden den Antrag kostenlos per Mail an uns zurück, geben ihn im Sanitätshaus ab oder nutzen für den Postversand unseren portofreien Rückumschlag

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Ihre Zusammenstellung an Pflegehilfsmitteln kann monatlich nach Bedarf geändert werden.

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Lieferung bequem zu Ihnen nach Hause (ohne Zusatzkosten) oder Abholung im Reha-aktiv Sanitätshaus in Ihrer Nähe.

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Keine vertragliche Bindung

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Bei Bedarf persönliche Kundenberatung durch unseren Reha-aktiv Kundenservice.

Pflegehilfsmittel monatlich erhalten – häufige Fragen

Ist ein Rezept vom Arzt erforderlich?

Nein, jede Person mit Pflegegrad, die durch einen Angehörigen gepflegt wird, hat nach § 40 Absatz 2 SGB XI Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von monatlich max. 40 €. Ein Rezept vom Arzt ist somit nicht notwendig. Sie müssen lediglich einen Antrag auf Kostenübernahme für Ihre Pflegekasse ausfüllen. Senden Sie diesen direkt an Reha-aktiv und wir kümmern uns um den Rest.

Wie lange ist die Laufzeit meines Antrages zur Kostenübernahme?

Die Pflegekassen genehmigen Ihren Antrag zur Kostenübernahme in der Regel unbefristet, solange sich die Genehmigungsvoraussetzungen nicht ändern (mind. Pflegegrad 1 und Pflege zu Hause). Sie müssen Ihren Antrag auf Pflegehilfsmittel somit nicht monatlich neu stellen. Bei Änderungswünschen können Sie ihre Bestellung aber monatlich abändern. Kontaktieren Sie dafür einfach Ihren Reha-aktiv Kundenservice.

Ich benötige andere Pflegehilfsmittel als zuvor. Wie gehe ich vor?

Ihr Bedarf an zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln hat sich geändert? Dann kontaktieren Sie spätestens eine Woche vor der nächsten Lieferung Ihren Reha-aktiv Kundenservice unter der kostenlosen Rufnummer 0800 000 999 8.

Habe ich auch als privat versicherte Person einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Auch Privatversicherte haben einen monatlichen Anspruch auf Kostenübernahme. Dafür zahlen Sie die monatlichen Pflegehilfsmittel zunächst selbst und erhalten von Reha-aktiv eine Rechnung dafür. Diese reichen Sie dann zur Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung ein.

Welche Kosten entstehen für die Pflegehilfsmittel?

Nach Genehmigung zur Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Sie füllen nur das Antragsformular (link) aus und senden es an die Reha-aktiv GmbH. Wir kümmern uns um die Verrechnung mit der Pflegekasse. Auch bei der Lieferung Ihrer Pflegehilfsmittel per DHL zu Ihnen nach Hause übernehmen wir die Versandkosten.

Monatliche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Wer hat Anspruch?

Nach § 40 Absatz 2 SGB XI müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die pflegebedürftige Person muss mind. Pflegegrad 1 besitzen.
  • Die Pflege erfolgt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder betreutes Wohnen.
  • Die pflegebedürftige Person wird durch eine oder mehrere Angehörige gepflegt.

Bekomme ich die Pauschale von 40 € für Pflegehilfsmittel zusätzlich zum Pflegegeld?

Ja, es handelt sich bei der monatlichen Pflegehilfsmittelspauschale um eine zusätzliche Leistung Ihrer Pflegekasse. Die 40€ werden nicht vom Pflegegeld abgezogen.

Schließe ich mit meiner Bestellung bei Reha-aktiv einen Vertrag ab?

Nein, Sie können Ihre Bestellung für die Pflegehilfsmittel monatlich nach Bedarf abändern oder auch kündigen. Sie schließen kein Abonnement oder Vertrag mit der Reha-aktiv GmbH ab.

Ich erhalte meine Pflegehilfsmittel bereits über einen anderen Anbieter. Wie kann ich zu Reha-aktiv wechseln?

Wenn Sie Ihre monatlichen Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 € zukünftig vom Reha-aktiv Sanitätshaus erhalten möchten, müssen Sie vorher bei Ihrem bisherigen Anbieter kündigen. Hierzu reicht normalerweise eine kurze, formlose Kündigung. Danach senden Sie Ihre neue Bestellung an Reha-aktiv, wie oben beschrieben.