
Seit April 2025:
Weitere Beschwerden als Berufserkrankung anerkannt
Anfang des Monats trat die 6. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft. Mit ihr wurden drei neue Krankheiten, die spezifisch mit beruflichen Tätigkeiten in Verbindung stehen, verbindlich als Berufskrankheit anerkannt. Der Vorteil: Unter Umständen erhalten Betroffene jetzt finanzielle Leistungen, Reha-Maßnahmen oder Rentenzahlungen bei Minderung der Erwerbsfähigkeit.

In die Berufskrankheiten-Liste werden aufgenommen:
Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter
Das Schultergelenk gehört zu den beweglichsten Gelenkkonstruktionen unseres Bewegungsapparates mit einem besonders großen Bewegungsradius. Das Gelenk wird hierbei vor allem durch Muskeln, Sehnen und Bänder zusammengehalten und kaum von festen Strukturen geschützt. Das macht unsere Schultern besonders anfällig für Verletzungen, etwa durch ein Einreißen oder Einklemmen von Muskel, Sehne oder Nerven. Arbeiten mit Händen auf Schulterniveau (oder höher), häufig wiederholte Bewegungsabläufe des Oberarms im Schultergelenk, das Heben von Lasten oder Hand-Arm-Schwingungen können eine Schädigung verursachen, sagt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Eine berufsbedingte Verletzung der Rotatorenmanschette kann beispielsweise Bauarbeiter, Schweißer, Monteure, Maler oder auch Beschäftigte in der Fleischverarbeitung und in der Textilindustrie betreffen.
Übrigens: Mit gezielten Kräftigungsübungen mittels Therapieband aus Ihrem Sanitätshaus kann man den Beschwerden gleich zu Beginn gezielt entgegenwirken. Ignoriert man jedoch diese Alarmsignale, hilft unter anderem eine Ruhigstellung mittels spezieller Orthesen. Im schlimmsten Fall droht eine OP, daher ist es sinnvoll und empfehlenswert, bereits frühzeitig ärztlichen Rat zu suchen!
Chronische obstruktive Bronchitis (COPD) durch Quarzstaub
COPD ist eine Sammelbezeichnung für chronische Erkrankungen der Lunge mit entzündeten und dauerhaft verengten Atemwegen. Beschäftigte im Tunnelbau, Ofenmaurer, in der Metallindustrie oder Steingewinnung und Dentallabor-Mitarbeitende, die über längere Zeit Quarzstaub ausgesetzt waren, können nun bei einer Chronisch obstruktiven Bronchitis Ansprüche wegen des Vorliegens einer Berufskrankheit geltend machen.
Gonarthrose: Nun auch als Berufskrankheit im Profifußball anerkannt
Die Gonarthrose – Arthrose des Kniegelenks – zählt zu den am häufigsten Berufskrankheiten des Muskel-Skelett-Systems. Jahrelanges Arbeiten im Knien, Hocken oder im Fersensitz führen demnach teils zu massiven Schäden im Kniegelenkknorpel, beispielsweise beim Fliesen- oder Parkettlegen. Jetzt können auch Fußballprofis unter bestimmten Voraussetzungen bei Gonarthrose die Anerkennung einer Berufskrankheit beantragen.
(Stand: 07.04.2025)