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Wenn Sie Ihre Hilfsmittel als Dauerversorgung per Rezept erhalten, dann kennen Sie das sicher: Zu Quartalsbeginn müssen Sie Ihre Chipkarte bei Ihrem Haus- oder Facharzt einlesen lassen und erhalten danach Ihr Rezept. Erst mit Vorlage des Rezeptes dürfen wir, wie auch Apotheken, Ihnen Ihre Versorgung liefern. WICHTIG: Falls Sie das Rezept selbst abholen – bitte schnellstmöglich an uns weiterleiten, denn das Ausstellungsdatum darf bei Einreichung nicht länger als 28 Tage zurückliegen! Sie können Ihr Rezept hierzu in allen unseren Reha-aktiv Sanitätshäusern abgeben oder uns per Post zusenden (an: Reha-aktiv GmbH – HomeCare Innendienst – Goethestraße 5-7 09119 Chemnitz). Noch leichter: einfach unserem Außendienstmitarbeiter mitgeben! Er kann Sie zudem beraten, sofern Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen! Liegt uns kein Kassenrezept vor, ist natürlich auch eine Lieferung auf Privatrechnung möglich.

Unser TIPP: Ihr persönlicher Reha-aktiv Rezept-Service!
Vielleicht sind Sie nicht immer mobil oder ab und an anderweitig gebunden? Dann hilft Ihnen unser Rezeptservice sicher weiter! Und das geht so:
• Sie lassen Ihre Chip-Karte bei Ihrem Haus- und/ oder Facharzt stets zu Beginn eines Quartals einlesen (ggf. auch unabhängig von einem Termin in der Praxis)
• Wir fordern für Sie rechtzeitig das Rezept an und kümmern uns um die vollständige Abwicklung mit den Krankenkassen.

Wichtig hierbei für uns:
• Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie die Chip-Karte wegen Praxisurlaub, Erkrankung des Arztes oder dauerhafter Praxisschließung nicht einlesen lassen können.
• Wird die Praxis dauerhaft geschlossen, teilen Sie uns bitte schnellstmöglich Ihren neuen Arzt mit.
• Sie reichen die Zuzahlungsbefreiung immer zeitnah ein.

Wir halten Sie bei „Problemen“ auf dem Laufenden, beispielsweise wenn der Arzt uns kein Rezept zuschickt, das Rezept falsch ausgestellt wurde oder die Kostenübernahme erst noch bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden muss oder von dieser abgelehnt wird.