Küchenhygiene mit Infektionsschutzbelehrung nach §43 IfSG und Unterweisung nach §4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung
Jede Einrichtung, die Lebensmittel bearbeitet oder austeilt, muss entsprechende Kenntnisse über den Infektionsschutz und zur Lebensmittelhygiene haben. Außerdem besteht die Pflicht, das HACCP-Konzept und weitere Gesetze der Lebensmittelhygieneverordnung umzusetzen.
Inhalte
◾ Rechtliche Grundlagen
◾ Hygienemaßnahmen im Bereich der Küchenhygiene
◾ HACCP: Basiswissen
◾ Folgebelehrung nach §§42 und 43 IfSG (alle zwei Jahre notwendig)
◾Unterweisung nach §4 der Lebensmittelhygiene – Verordnung (Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln)
◾ Dokumentation
Zielgruppe: Beschäftigte, die direkt oder indirekt im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung mit Lebensmittel in Berührung kommen
Termin: 26.03.2026 oder 17.09.2026, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Seminarleitung: Frances Wolf
Verpflegung: Getränke inkl.
Gebühr, brutto: 70 €
