2020 trat die Verordnung zur Regulierung des europäische Medizinprodukterechtes (MDR) in Kraft. Im Folgejahr wurde das Medizinproduktegesetz (MPG) vom Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz
(MPDG) abgelöst.
Was bedeutet das für Pflegeheime und ambulante Pflegedienste? Welche Pflichten und Aufgaben sind von Unternehmen und Mitarbeitern zu erfüllen?
Besondere Aufmerksamkeit wird in diesem Seminar auf die Anforderungen gelegt, die sich aus der Medizinproduktebetreiberverordnung für den Pflegealltag ergeben.
Inhalte
- Was regeln MDR und MPDG
- Begriffserklärung
- CE-Kennzeichnung und Risikoklassifizierung
- Anforderungen an Betreiber und Anwender
- MP-Anwendermelde- und Informationsverordnung
- Erfahrungsaustausch
Zielgruppe: Verantwortliche für Medizinprodukte, Mitarbeiter aus Pflegeheimen und Pflegediensten
Termin: 05.02.2025 oder 03.12.2025
09:00 – 12:00 Uhr
Seminarleitung: Birgit Koslitz
Gebühr, brutto: 70,- €