Seit 2021 kommt die Verordnung zur Regulierung des europäischen Medizinprodukterechtes (MDR) zur Anwendung. Gleichzeitig wurde das Medizinproduktegesetz (MPG) vom Medizinprodukterecht-
Durchführungsgesetz (MPDG) abgelöst.
Was bedeutet das für Pflegeheime und ambulante Pflegedienste? Welche Pflichten und Aufgaben sind von Unternehmen und Mitarbeitern zu erfüllen?
Besondere Aufmerksamkeit wird in diesem Seminar auf die Anforderungen gelegt, die sich aus der Medizinproduktebetreiberverordnung für den Pflegealltag ergeben.
Inhalte
◾ Was regelt MDR und MPDG
◾ Begriffserklärung
◾ CE- Kennzeichnung und Risikoklassifizierung
◾ Anforderungen an Betreiber und Anwender
◾ MP- Anwendermelde- und Informationsverordnung
◾ Erfahrungsaustausch
Zielgruppe: Verantwortliche für Medizinprodukte, Mitarbeiter aus Pflegeheim und Pflegedienst
Termin: 25.02.2026, 09:00 Uhr – 12:30 Uhr
Seminarleitung: Birgit Koslitz
Verpflegung: Getränke inkl.
Gebühr, brutto: 70 €
