Jede Einrichtung, auch Gemeinschaftseinrichtungen, die Lebensmittel bearbeitet oder austeilt, muss entsprechende Kenntnisse über den Infektionsschutz und zur Lebensmittelhygiene haben.
Außerdem besteht die Pflicht, dass HACCP-Konzept und weitere Gesetze der Lebensmittelhygieneverordnung umzusetzen.
Inhalte
- rechtliche Grundlagen
- Hygienemaßnahmen im Bereich der Küchenhygiene
- HACCP: Basiswissen
- Folgebelehrung nach §§42 und 43 IfSG (alle zwei Jahre notwendig)
- Unterweisung nach §4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln)
- Dokumentation
Zielgruppe: alle Beschäftigten, die direkt oder indirekt im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung mit Lebensmitteln in Berührung kommen
Termin: 03.04.2025 oder 28.08.2025
jeweils von 09:00Uhr – 12:30 Uhr
Seminarleitung: Frances Wolf
Gebühr, brutto: 70,- €