Küchenhygiene mit Infektionsschutzbelehrung nach §43 IfSG und Unterweisung nach §4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung
Jede Einrichtung, auch Gemeinschaftseinrichtungen die Lebensmittel bearbeiten und austeilen, müssen entsprechende Kenntnisse über den Infektionsschutz und zur Lebensmittelhygiene haben.
Außerdem besteht die Pflicht, dass HACCP-Konzept und weitere Gesetze der Lebensmittelhygieneverordnung umzusetzen.
Inhalte
- Recht im Überblick
- Hygienemaßnahmen im Bereich der Küchenhygiene
- Folgebelehrung nach §§42 und 43 IfSG (im Gastronomiebereich alle zwei Jahre notwendig / in pflegerischen, medizinischen Einrichtungen jährlich notwendig)
- Unterweisung nach §4 der Lebensmittelhygiene – Verordnung (Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln)
- HACCP: Basiswissen
Zielgruppe: Beschäftigte, die direkt oder indirekt im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung mit Lebensmittel in Berührung kommen
Termin: 21.01.2027 oder 24.06.2027, 09:00 Uhr – 13:00 Uhr
Referentin: Frances Wolf
Verpflegung: Getränke inkl.
Gebühr, brutto: 70 € p. P
Veranstaltung direkt in den Kalender eintragen: Unterweisung Küchenhygiene und HACCP Konzept 21.01.27 (Download .ics-Datei)
