Zuzahlungsbefreiung im Rahmen Ihrer Versorgung durch Reha-aktiv
Sie sind auch im kommenden Jahr von der gesetzlichen Zuzahlung befreit? Dann senden Sie uns bitte nach Erhalt zeitnah eine Kopie Ihrer Kassenbescheinigung zu. Dies gilt auch, wenn sie im Laufe des Jahres erstmalig von der Zuzahlung befreit sind. So können wir diese im Zuge Ihrer Versorgung gleich berücksichtigen.
Sie vermeiden dadurch schon jetzt zusätzliche Wege. Denn ohne vorliegenden Befreiungsnachweis müssen wir die gesetzliche Zuzahlung im Rahmen Ihrer Versorgung geltend machen. In diesem Fall müssten Sie die entstandenen Mehrkosten dann wiederum nachträglich bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Diesen Aufwand wollen wir Ihnen gern ersparen!
Das geht übrigens auch ganz praktisch gleich hier über unsere Website.
So können Sie Ihre Zuzahlungsbefreiung bei uns einreichen:
Einfach Kassenbescheinigung in einem unserer Reha-aktiv Sanitätshäuser vorlegen.
Direkt über den Rezept-Service unserer Website .
Oder Kopie per Post an:
Reha-aktiv GmbH
Homecare Goethestraße 5 – 7
09119 Chemnitz
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(Stand: 04.11.2024)