Geschäftskunden
Reha-aktiv – das PLUS an Ihrer Seite!
Mit rund 400 Mitarbeitern und einem flächendeckendem Netz aus Service-Filialen und Außendienst sind wir zwischen Freiberg, Gera, Leipzig und Zwickau kompetenter Partner in der stationären und post-stationären Patientenversorgung nahezu aller großen Kliniken der Region. Unser Entlassungsmanagement unterstützt hierbei den Übergang von der klinischen in die postklinische Betreuung ebenso wie die Kooperation mit den beteiligten Kostenträgen und Krankenkassen.
Wir bieten unseren Geschäftspartnern moderne, kompetente und flexible Leistungen in allen Versorgungsbereichen rund um die Themen Orthetik, Prothetik, HomeCare, Medizin- und Reha-Technik. Mit unserem kind-aktiv Zentrum besitzen wir zudem eine hochspezialisierte Abteilung für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Handicap sowie für Schwerstbehinderte. Unser Bildungszentrum für Pflege und Sozialberufe bietet ferner einen wichtigen ergänzenden Baustein für die tägliche Arbeit von Kliniken, Praxen und Pflegediensten. Und als Teil der NetworCare GmbH, einem bundesweiten Zusammenschluss großer regionaler Gesundheitsversorger, profitieren unsere Partner von einer gebündelten Netzwerk-Expertise!
Sie möchten Kontakt mit uns aufnehmen?
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0371 3691012.
Ganz unkompliziert: Reha-aktiv Rücksendeumschläge für Ihre Praxis nachbestellen!
Sollte sich in Ihrer Praxis der Bestand unserer Rücksendeumschläge für Rezeptanforderungen dem Ende zuneigen, reicht ein einfacher Anruf bei unserem Außendienst,
in unserem Kunden-Service 0800 0009998 oder eine Mail an info@reha-aktiv-chemnitz.de – und Sie erhalten von uns umgehend neue Rücksendeumschläge.
Möchten Sie uns Ihr Rezept per Post zusenden, dann nutzen Sie unseren kostenlosen Rückumschlag.
Oder bestellen Sie ganz einfach über unser Kontaktformular!
Ratgeber für Pflegekräfte
Seit dem 1. Januar 2022 können auch Pflegekräfte Hilfs- und Pflegehilfsmittel zur häuslichen Pflege auch ohne ärztliche Verordnung empfehlen (§40 Abs. 6 S. 6 SGB XI).
Anhand dieser Empfehlung beantragen die Pflegebedürftigen die empfohlenen Hilfsmittel bei Ihrer Kranken-/ Pflegekasse. Die Notwendigkeit der Hilfsmittel wird unter der „Vermutungsregelung“ festgelegt, d.h. die Empfehlung einer Pflegefachkraft ersetzt die zuvor notwendige ärztliche Verordnung. Somit können Pflege-bedürftige die benötigten Hilfsmittel schneller und unbürokratischer bekommen.
Um Ihnen die Suche und die Auswahl der empfehlungsfähigen Produkte zu erleichtern, haben wir Ihnen diesen Katalog zusammengestellt. Zudem informieren wir über rechtliche Hinweise und Tipps zur Antragstellung. Wir bedanken uns für Ihre Arbeit in der Pflege und hoffen, Sie zu unterstützen.