Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reha-aktiv GmbH Chemnitz
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen, insbesondere für alle Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote der Reha-aktiv GmbH. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGBs oder kundenseitige Bestimmungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn Ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Jeder Kunde erkennt durch Erteilung eines Auftrages bzw. spätestens durch Annahme der Ware oder Dienstleistung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtlich bindend für das Vertragsverhältnis an.
2. Angebote
Unsere Angebote sind, soweit im Angebot nicht anders vereinbart, hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.
Zusagen von Sonderpreisen beziehen sich nur auf die jeweilige Bestellung und haben keine Präzedenzwirkung auf spätere Verträge.
Die Reha-aktiv GmbH behält sich Eigentums- und Urheberrechte an den dem Geschäftspartner überreichten Unterlagen vor.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag des Kunden durch einen Mitarbeiter der Reha-aktiv GmbH angenommen wurde. Die Reha-aktiv GmbH nimmt den Auftrag an, indem dem Kunden eine Auftragsbestätigung übermittelt wird oder die bestellte Ware ausgeliefert / übergeben wird.
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden zum Vertrag bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Reha-aktiv GmbH.
Richtet der Kunde ein Angebot zum Vertragsabschluss an die Reha-aktiv GmbH, so ist er 4 Wochen ab Zugang des Angebots an die Reha-aktiv GmbH daran gebunden.
4. Verträgen unter Einbeziehung einer gesetzlichen Krankenkasse
Sowie eine gesetzliche Krankenkasse als Kostenträger in Betracht kommt, gelten die mit dem jeweiligen Kostenträger vereinbarten Verträge als Grundlage der Leistungserbringung. Wenn vertraglich erforderlich, erstellt die Reha-aktiv GmbH einen Kostenvoranschlag und reicht diesen zur Genehmigung beim entsprechenden Kostenträger ein. Die Abgabe der verordneten Leistung erfolgt grundsätzlich erst nach der Genehmigung durch den Kostenträger. Abweichend von dieser Vorgehensweise, kann der Kunde auf eine sofortige Versorgung mit einem medizinischen Hilfsmittel bestehen. Die Beauftragung zur sofortigen Versorgung muss schriftlich vor der Versorgung durch die Reha-aktiv GmbH erfolgen. Im Falle einer Ablehnung durch den Kostenträger, stimmt der Kunde der vollumfänglichen Übernahme der entstandenen Kosten zu.
5. Verträgen unter Einbeziehung einer privaten Krankenvoll- bzw. Krankenzusatzversicherung
Die Versorgung des Kunden erfolgt ausschließlich aufgrund eines privaten Auftrags. Dem Kunden bleibt es überlassen, Kostenerstattungsansprüche gegen seine Versicherung geltend zu machen. Die Wirksamkeit des Auftrags und die Fälligkeit der Vergütung werden hierdurch nicht berührt.
6. Lieferungen
Liefertermine oder –fristen sind – soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart werden, unverbindlich.
Der Beginn einer schriftlich als verbindlich zugesagten Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
Teillieferungen sind vorbehalten.
Die Reha aktiv GmbH haftet nicht in Fällen Höherer Gewalt. Hierunter fallen alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend folgende Ereignisse: Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkan und Taifun sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden und Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrung.
Die Reha-aktiv GmbH ist in diesem Fall berechtigt, ihre Liefertermine und -fristen je nach Umfang und Dauer des Ereignisses Höherer Gewalt und seiner Folgen zu verlängern, ohne dass dem Kunden ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder ein Schadensersatzanspruch zu gewähren ist. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Liefertermine und -fristen gerät die Reha-aktiv GmbH nicht in Verzug. Soweit die Unterbrechung durch ein Ereignis Höherer Gewalt länger als drei Monate andauert, ist die Reha-aktiv GmbH zur gänzlichen oder teilweisen Kündigung des Vertrages berechtigt, ohne dass der Kunde daraus Ersatzansprüche ableiten kann.
7. Preise, Versand, Gefahrenübergang, Verpackung
Alle Preise gelten ab Geschäftssitz der ausliefernden Filiale der Reha-aktiv GmbH.
Sind Preise bei Auftragserteilung noch nicht fest vereinbart, gelten unsere am Tage der Lieferung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Frachtkosten sowie der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Reha-aktiv GmbH behält sich gegenüber Unternehmern gem. § 14 BGB das Recht vor, einen Zuschlag zu den vereinbarten Preisen zu verlangen, wenn es nach dem Vertragsabschluss Preiserhöhungen aufgrund von Lohn-, Fracht- und Steuererhöhungen sowie zu Preissteigerungen bei Unterlieferanten gekommen ist. Das gleiche Recht behält sich die Reha-aktiv GmbH gegenüber Verbrauchern für Waren vor, die später als 4 Monate nach Vertragsabschluss geliefert werden sollen. Die Höhe des Zuschlages ist auf die Umlage der von der Reha-aktiv GmbH zu tragenden Preissteigerungen beschränkt.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Reha-aktiv GmbH. Für den Fall, dass der Kunde die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt haben möchte (Versendungskauf) trägt er die Kosten der Versendung ab dem Erfüllungsort.
Bei Verträgen mit Unternehmern gem. § 14 BGB erfolgt der Versand stets auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Lieferung an den Transportführer (Post, Bahn, Spediteur usw.) bzw. Verladung der Ware im Werk/Lager auf den Kunden über. Bei Verträgen mit Verbrauchern trägt die Reha-aktiv GmbH die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bis zur Übergabe der Ware an den Kunden.
Die Wahl der Versandart obliegt der Reha-aktiv GmbH. Wünscht der Kunde beschleunigten Versand (Express- oder Kurierdienst), so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten.
Mehrkosten infolge von Teillieferungen, die die Reha-aktiv GmbH zu verantworten hat, trägt die Reha-aktiv GmbH. Ist eine Teillieferung mit dem Kunden vertraglich vereinbart, so hat dieser die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.
8. Haftung
Die Reha-aktiv GmbH haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Rücktritt
Hat der Kunde bis zum Ablauf der Lieferfrist eine frühere Lieferung nicht bezahlt oder treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist die Reha-aktiv GmbH berechtigt, die Lieferung zurückzuhalten und dem Kunden eine angemessene Frist von maximal 4 Wochen für die Leistung von Vorauszahlungen zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist die Reha-aktiv GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Tritt der Kunde ohne Rechtsgrund vom Kaufvertrag zurück, ist die Reha-aktiv GmbH berechtigt, für den Ersatz des ihr entstandenen Schadens eine Pauschale in Höhe von 10% des Vertragspreises in Rechnung zu stellen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Reha-aktiv GmbH einen höheren Schaden oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.
10. Zahlung
Die Zahlung hat in vereinbarter Form zu erfolgen.
Die Rechnungen der Reha-aktiv GmbH sind sofort mit Rechnungslegung fällig und ohne Abzug zu bezahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig bzw. mit der Reha-aktiv GmbH abgestimmt sind.
Gerät der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, sind offene Rechnungen mit dem gesetzlich festgelegten Zinssatz von 5% bzw. 9% p.a. über den Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.
Zahlungsverpflichtungen gelten erst dann als erfüllt, wenn die Reha-aktiv GmbH über den Gegenwert ihrer Forderungen verfügen kann.
11. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung –bei Unternehmern gem. § 14 BGB, bis zum Ausgleich sämtlicher offener Forderungen (bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum der Reha-aktiv GmbH.
Die Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung nicht an Dritte verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtet, der Reha-aktiv GmbH unverzüglich Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware schriftlich anzuzeigen.
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware oder das hieraus hergestellte Fabrikat im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er mit seinen Kunden einen qualitativ gleichwertigen Eigentumsvorbehalt vereinbart. Die aus der Weiterveräußerung oder die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt er in Höhe der Forderung der Reha-aktiv GmbH zu deren Sicherheit an diese ab.
12. Gewährleistung
Gegenüber Unternehmern gem. § 14 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung. Für den Fall, dass eine Abnahme vertraglich vereinbart wurde, beginnt die Verjährung mit Abnahme. Zwingende gesetzliche Regelungen, die eine längere Gewährleistungsfrist vorsehen, bleiben unberührt.
Sie müssen uns als Unternehmer offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Bei der Entdeckung nicht offensichtlicher Mängel gilt die Verpflichtung zur unverzüglichen Rüge, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Entdeckung des Mangels. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung des jeweiligen Mangels als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. § 377 HGB gilt ergänzend.
Von der vorgenannten Verkürzung der Gewährleistungsfrist (Ziffer 12 Abs. 1.) und dem Gewährleistungsausschluss (Ziffer 12 Abs. 2) ausdrücklich ausgenommen sind die auf einem Sachmangel beruhenden Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei diesen Ansprüchen kommt die unbeschränkte gesetzlichen Gewährleistung mit einer Frist von 2 Jahren zur Anwendung. Zudem bleiben auch eventuelle Garantien von der Gewährleistungsverkürzung unberührt. Unberührt bleibt daneben die Regelung des §§ 445a u. 445b BGB zum Regress des Händlers gegenüber dem eigenen Lieferanten beim Verkauf von neu hergestellten Waren an einen Verbraucher.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
Nicht unter die Gewährleistung fallen Mängel, die auf Verschleiß oder auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Die Verpflichtung zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung erlischt, wenn bereits vorgenommene Veränderungen oder Ersatz einzelner Teile von einer dritten Partei durchgeführt wurden. Dies gilt auch für den Einsatz von Zubehörteilen, die nicht vom Hersteller des Produktes oder uns freigegeben sind.
13. Umtausch / Rücknahme außerhalb der Gewährleistung oder Widerruf
Die Rückgabe und der Umtausch gekaufter Ware ist außerhalb des Gewährleistungsrechts und des Widerrufs nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Reha-aktiv GmbH möglich. Sonderanfertigungen, Steril-Ware und Hygieneartikel (insbesondere Artikel mit direktem Körperkontakt) bleiben von der Rücknahme generell ausgeschlossen.
Ohne die Zustimmung der Reha-aktiv GmbH zurückgesandte Waren werden unfrei zurückgeschickt. Rückwaren reisen grundsätzlich auf Gefahr und zu Lasten des Absenders (Kunden).
14. Datenschutzklausel
Bei der Erteilung des Auftrages ist der Kunde mit der EDV-Verwertung der in seiner Bestellung angegebenen Angaben einverstanden, soweit dieses für die Auftragsabwicklung notwendig und entsprechend Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist. Die Informationen zur Datenverarbeitung sind unter https://www.reha-aktiv.com/datenschutzerklaerung/ abrufbar.
15. Allgemeines
Mündliche Erklärungen oder Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Reha-aktiv GmbH.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Ist der Kunde Unternehmer gem. § 14 BGB, so ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das für unseren Sitz Chemnitz zuständige Gericht. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Stand April 2025
Reha-aktiv GmbH
Goethestraße 5-7
09119 Chemnitz
Handelsregister Chemnitz HRB 28067
Geschäftsführer: René Jäschke