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Upload Rezept und Zuzahlungsbefreiung

Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse auch in diesem Jahr von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sein, dann senden Sie uns bitte nach Erhalt zeitnah eine Kopie Ihrer Kassenbescheinigung zu, damit wir diese im Zuge Ihrer Versorgung gleich berücksichtigen können.

So vermeiden Sie schon jetzt zusätzliche Wege! Denn ohne vorliegenden Befreiungsnachweis müssen wir die gesetzliche Zuzahlung im Rahmen
Ihrer Versorgung geltend machen – und Sie müssten die entstandenen Mehrkosten dann wiederum nachträglich bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Diesen Aufwand wollen wir Ihnen mit unserer heutigen Information gern ersparen!

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Sollten Sie erst im Laufe des Jahres von der Zuzahlung befreit werden, beispielsweise durch Erreichen einer Zuzahlungsobergrenze Ihrer Krankenkasse, dann lassen Sie uns die entsprechende Bescheinigung bitte entsprechend zeitnah über einen der im Artikel genannten Wege zukommen.

Natürlich stehen wir Ihnen gern unter unserer
kostenlosen Hotline: 0800 000 999 8
für Fragen und weitere Informationen zur Verfügung!

Rezept und Zuzahlungsbefreiung einfach hochladen und wir kümmern uns um den Rest. Egal ob im Bereich Orthopädietechnik, Sanitätshaus, Medizintechnik, Rehatechnik usw.

WICHTIG: Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen für alle notwendigen Abstimmungen in Verbindung.

Bitte schicken Sie uns auf jeden Fall das Originalrezept noch zu oder geben Sie dieses bei Anlieferung oder Abholung direkt an unsere Mitarbeiter.

Möchten Sie uns Ihr Rezept per Post zusenden, dann nutzen Sie unseren kostenlosen Rückumschlag.

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